
Alles auf einen Blick "Zusammenladen und -lagern "
Diese Wandtafel "Zusammenladen und -lagern " bietet eine graphisch übersichtlich aufbereitete Darstellung der erlaubten bzw. verbotenen Möglichkeiten der Zusammenladung bzw. -lagerung mit Verweisen auf die zugrundeliegenden Vorschriften.
Inhalt der Wandtafel:
Straßen- und Schienenverkehr (ADR und RID)
-verbotene bzw. erlaubte Möglichkeiten im Straßen- und Schienenverkehr - was ist erlaubt und was nicht!
Luftverkehr (IATA-DGR)
-erlaubten bzw. verbotenen Möglichkeiten der Zusammenladun
-eingige Waren müssen in Festlegung durch die jeweilige Fluggesellschaft getrennt transportiert werden
Seeverkehr (IMDG-Code)
LKW/Güterwagen/Container: Neben den erlaubten bzw. verbotenen Möglichkeiten der Zusammenladung in Abhängigkeit vom Gefahrzettel gibt es im Seeverkehr auch die Einschränkung, dass die zuständige Behörde entscheidet, ob Waren zusammen transportiert werden dürfen. Auch diese Kategorie erkennen Sie auf einen Blick durch ihre graphische Umsetzung mittels eines orangen Feldes. Solche Stoffe, bei denen eine generelle Aussage nicht möglich ist, sind mit einem Fragezeichen markiert. Natürlich wird auch erklärt, wie Sie dennoch zu einer Entscheidung gelangen.
Ostseeverkehr mit einer geringen Wellenhöhe (MoU)
LKW/Güterwagen/Container: Auch im Ostseeverkehr gibt es neben den einfachen Verboten und Erlaubnissen Stoffgruppen, bei denen keine generelle Aussage möglich ist. Auch hier kennzeichnet unsere Wandtafel diese mit einem Fragezeichen, gibt Ihnen aber gleichzeitig einen Tipp, wo Sie diese Information erhalten.
Zusammenlagerung nach TRGS 510
In Abhängigkeit von Lagerklasse und Gefahrzettel werden die erlaubten und verbotenen Möglichkeiten dargestellt. In einer Zusatztabelle werden die vom Gesetzgeber ausgearbeiteten Mengenabhängigkeiten beschrieben und zusätzliche Vorschriften, die bei z.B. für Explosivstoffe zu beachten sind, aufgeführt.
Tabelle A: LGK 2A
Diese Tabelle beantwortet die Frage, unter welchen Voraussetzungen entzündbare, oxidierende, inerte und akut toxische Gase zusammengelagert werden dürfen.
Tabelle B: LGK 8
Wissen Sie, welche Säuren man zusammenlagern darf? In Tabelle B auf unserer Wandtafel wird dieser Sachverhalt von Ameisensäure bis hin zu Schwefelsäure abgehandelt.
Des Weiteren zeichnet sich die Wandtafel durch Ihr reißfestes Material und die hochwertigen Aufhängvorrichtung aus. Sie eignet sich für den stationären wie für den mobilen Gebrauch.
Vorteile:
- schnelles Finden von Informationen
- übersichtliche Darstellung
- mobile wie stationäre Einsatzmöglichkeit
- reißfestes Material
Format: 70 x 100 cm
Sprache: | deutsch |
Thema: | Gefahrgut, Gefahrstoffe, Lager |
Medientyp: | Wandtafel/Poster |
ISBN: | 978-3-609-68896-1 |