
Vorteile
Mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes im Jahre 1996 wurde erstmalig an den Unternehmer die Forderung einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung gestellt. Mit ihr soll er die Gefährdungen, denen seine Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sein könnten, erkennen/ermitteln, um dann Maßnahmen ergreifen und eine Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes herbeiführen zu können. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren ist, hat der Gesetzgeber offengelassen. Ihr Umfang orientiert sich an den betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten. Kein Unternehmer muss dazu komplizierte Untersuchungen anstellen oder vorgegebene Handlungshilfen benutzen. Wichtig ist nur: er muss sich ein Bild von den in seinem Betrieb vorhandenen Gefährdungen machen, die daraus resultierenden /erforderlichen Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen
Inhalt 1. Vorschriften, Pflichten, Verantwortung und Rechtsfolgen |
Medientyp: | Broschüre |
Sprache: | deutsch |
Thema: | Gabelstapler / Flurförderzeug |