Zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung (Stufen 1 bis 3), jährlichen Unterweisung und des Fahrauftrages gemäß u. a. DGUV Grundsatz 308-001.
Dieser Fahrausweis (auch Befähigungsnachweis oder Bedienerausweis genannt) eignet sich für Mitgänger-Flurförderzeuge aller Bauarten, u. a.:
- Hubwagen (Handhubwagen, Niederhubwagen, Hochhubwagen, Scherenhubwagen)
- Doppelstockgeräte, Deichselstapler
- Spreizenstapler
- Kommissioniergeräte
In ihm können alle vorgeschriebenen und relevanten Informationen rund um die Tätigkeit als Bediener von Mitgänger-Flurförderzeugen rechtssicher und praktisch an einem Ort dokumentiert werden:
- Persönliche Daten des Ausweisinhabers inkl. Platz für ein Lichtbild, um Missbrauch vorzubeugen.
- Eignung / Tauglichkeit, die vor dem Einsatz festgestellt werden muss, bspw. durch unsere Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal.
- Allgemeine Qualifizierung / Ausbildung, Zusatzqualifizierung und betriebliche Qualifizierung (Einweisung)
- Jährliche Unterweisungen
- Schriftlicher Fahrauftrag, der nach erfolgreicher Qualifizierung / Ausbildung erteilt werden muss.
- Erweiterung des Fahrauftrages, wenn der Mitgänger-Flurförderzeugführer später mehr Kompetenzen (für andere Bauarten oder weitere Betriebsbereiche) erhalten soll.
Dieser Ausweis muss nach einer Qualifizierung zum Führen von Mitgänger-Geräten mit Fahrerstand nach DGUV Grundsatz 308-001 durch den Qualifizierenden / Ausbilder ausgestellt werden, ebenso wie ein passendes Qualifikationszertifikat. Auch für Geräte ohne Fahrerstand sollte zur rechtlichen Sicherheit analog vorgegangen werden. Dieser Fahrausweis ist auch als PC-Fassung erhältlich.
Faltbarkeit:
Damit der Ausweis immer mitgeführt und bei zunehmend stattfindenden Kontrollen vorgezeigt werden kann, lässt er sich auf ein handliches DIN A7-Format falten, das in jede Hosentasche passt.
Sprache: | deutsch |
Thema: | Gabelstapler / Flurförderzeug, Mitgänger-Flurförderzeug |
Medientyp: | Ausweise |