Natrium-Ionen-Batterien richtig versenden 2027 2. Auflage
Informationstext
Für die beiden UN-Nummern 3551 und 3552, die mit den Gefahrgutvorschriften 2025 neu in die Regelwerke aufgenommen wurden, gelten 15 Sondervorschriften und 9 Verpackungsanweisungen.
UN 3551 für NATRIUM-IONEN-BATTERIEN mit einem organischen Elektrolyt und UN 3552 für NATRIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder NATRIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT, mit einem organischen Elektrolyt.
Die Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen sollen die Handhabung mit dieser Art von Batterien rechtssicher machen. Beim Beachten all dieser Vorschriften und Anweisungen kann der Anwender aber leider auch schnell den Überblick verlieren.
Hier setzt unser Titel „Natrium-Ionen-Batterien richtig versenden“ an:
Statt komplizierter Erklärungen gibt es hier für alle möglichen Anwendungsfälle illustrierte Darstellungen, wie der Versand zu erfolgen hat. Dabei wird u.a. zwischen Straße, Eisenbahn, Seeschiff und Flugzeug unterschieden. Anschließend folgt eine Übersicht über die korrekte Lagerung. Im Anhang findet der Anwender dann die relevanten Auszüge aus den Gefahrgutvorschriften, die sich konkret mit Natrium-Ionen-Batterien beschäftigen.
In die 2. Auflage neu aufgenommen wurden die Sonderfälle „Mit Natrium-Ionen-Batterien angetriebene Fahrzeuge“ und „In Güterbeförderungseinheiten eingebaute Natrium-Ionen-Batterien“.
Das Gegenstück zu diesem Titel ist Lithiumbatterien richtig versenden und lagern. Ebenfalls gerade in der überarbeiteten Auflage mit Rechtsstand 2027 erschienen.